Das Vereinigte Königreich (UK) ist wirtschaftlich, politisch und migratorisch ein wichtiger Partner der Schweiz. Das UK ist dabei nicht nur ein wichtiger Absatzmarkt, sondern auch bedeutender Zulieferer der Branche. Nicht zuletzt ist die Pharmaindustrie auch auf die nötige Zahl von Fachexperten aus dem UK angewiesen. Die Beziehungen Schweiz – UK basieren zum heutigen Zeitpunkt massgeblich auf den bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU), die nach dem EU-Austritt nicht mehr auf das UK anwendbar sein werden. Der Bundesrat hat deshalb seine entsprechende Strategie «Mind the Gap» frühzeitig im Oktober 2016 beschlossen.
Mind the Gap
Die intensiven Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK basieren heute massgeblich auf den bilateralen Abkommen Schweiz – EU. Nach dem formellen Austritt des UK am 31.01.2020 gilt noch bis mindestens Ende 2020 eine Übergangsperiode. Währenddessen profitiert das UK weiterhin von den Freiheiten des Binnenmarkts (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital) sowie von sämtlichen Handelsverträgen der EU. Auch das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bleiben für Grossbritannien verbindlich. Nach dieser Übergangsperiode werden diese Abkommen aber grundsätzlich nicht mehr anwendbar sein und müssen durch neue Abkommen ersetzt werden. Mit dem Vorgehen «Mind the Gap» verfolgt der Bundesrat eine durchdachte und zeitgerechte Strategie und die bereits unterschriebenen Handelsverträge sichern auch für die pharmazeutische Industrie den barrierefreien Zugang zu einem wichtigen Handelspartner auch in Zukunft.
MRA und Personenfreizügigkeit
Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist für die pharmazeutische Industrie zentral. In der Übergangsphase gelten die Bestimmungen des MRA Schweiz–EU für den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich auch weiterhin. Nach dieser Übergangsphase sieht das von der Schweiz und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der «Mind the Gap» unterzeichnete Handelsabkommen vor, dass die Produktekapitel «Kraftfahrzeuge», «Gute Labor-praxis (GLP)» und «Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen» des MRA weitergeführt werden. Für die restlichen Kapitel des MRA steht soweit wie möglich der Abschluss eines «traditionellen MRA» zur Vermeidung der doppelten Konformitätsbewertung im Vordergrund. Ebenfalls sollte das neue Vertragswerk eine einfache Regelung für die Personenfreizügigkeit (inkl. grosszügiges «Drittstaatenkontingent») umfassen.
Weitere Informationen
Informationen des Bundesrats zu den Beziehungen Schweiz-UK nach dem Brexit
